KRANKENFAHRTEN Verordnung einer Krankenbeförderung
Gesetzliche Grundlagen
- (Krankentransport-Richtlinien)
- (vgl. § 92 Abs.1 SGB V).
- § 60 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
- § 115 a SGBV / § 115 b SGBV
Was ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung?
Definition
Die "Verordnung einer Krankenbeförderung" wird u.a. für die Fahrt mit dem Taxi ausgestellt. Umgangssprachlich wird diese auch als "Taxischein" oder "Transportschein" bezeichnet.
Wer verordnet die Krankenfahrt?
Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen eine Krankenfahrt, wenn diese medizinisch notwendig und mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkass in Verbindung steht.
Muss die Krankenfahrt von der Krankenkass genehmigt werden?
Es gibt "genehmigungsfreie Fahrten" und "genehmigungspflichtige Fahrten". Genehmigungspflichtige Fahrten sind vorab von der Krankenkasse zu genehmigen. Die Krankenkasse legt
- Dauer, Art des Beförderungsmittels
- Geltung für Hin- und/oder Rückfahrt
Die vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen immer notwendig!
Genehmigungsfreie Fahrten
Sind Fahrten
- Von/zur stationären Behandlung
- Vor-/nachstationären Behandlung
- Ambulante Behandlung bei Merkzeichen
- Fahrten aus anderen Gründen
Genehmigungspflichtige Fahrten
Sind Fahrten zur ambulanten Behandlung
- Hochfrequente Behandlung (z.B. Strahlen-, Chemo- oder Dialysetherapie)
- Bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung
- Andere Gründe
Ausnahmenregelung bei ambulanter Behandlung
Eine Genehmigung ist entbehrlich, wenn
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:
- „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung und/oder
- „Bl“ für Blindheit und/oder
- „H“ für Hilflosigkeit
Allgemeine Fragen zu Krankenfahrten mit dem Taxi
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.