KRANKENFAHRTEN GLOSSAR

WISSEN: UNSER KRANKENFAHRTEN KRANKENTRANSPORT GLOSSAR

Dieses Glossar bietet eine Liste mit Erklärungen von Fachbegriffen zum Thema Krankenfahrten mit dem Taxi und Krankenbeförderung nach Krankentransport-Richtlinien. Die Artikel unseres Glossars geben Ihnen Antworten.

Glossar: Wichtige Begriffe rund ums Thema Krankenfahrten nach Krankentransport-Richtlinien leicht erklärt

Fachbegriffe zum Thema Krankenfahrten und Krankentransport-Richtlinien (§7) einfach erklärt. In diesem Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Begriffen der Krankenbeförderung und aus dem Bereich Verordnung einer Krankenbeförderung durch den behandelnden Arzt mit dem Taxi. Wir geben Antworten!


KRANKENFAHRTEN LEXIKON

(Wissen)


  • Genehmigungsfreie Krankenfahrten

    Krankenfahrten sind genehmigungsfrei


    1. Zur stationären Behandlung


    2. Zur ambulanten OP, wenn dadurch ein Klinikaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.


    3. Wer über den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" verfügt, kann für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt oder Zahnarzt auch ohne vorherige Erlaubnis seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Taxi nehmen, für das die Kasse anschließend die Kosten übernimmt.

  • Genehmigungspflichtige Krankenfahrten

    Genehmigungspflichtige Krankenfahrten


    Fahrten zur ambulanten Behandlung.

  • Krankenfahrten

    § 7 Krankenfahrten 


    Einfach erklärt: Das sind Fahrten ohne Sanitäter Begleitung. Sogenannter unqualifizierter Krankentransport.


    (1) Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen zählen z.B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern.

  • Taxischein

    Taxischein


    Die Verordnung einer Krankenbeförderung wird umgangssprachlich auch als "Taxischein" oder "Transportschein"  bezeichnet.

  • Unqualifizierter Krankentransport

    Unqualifizierter Krankentransport


    Das sind Krankenfahrten gem. §7 Krankentransport-Richtlinien ohne Sanitäter Begleitung.

  • Verordnung einer Krankenbeförderung

    Verordnung einer Krankenbeförderung


    Das ist die Krankenfahrt auf Rezept, die ein Artz aus medizinschen Gründen verordnen kann. Beispielsweise mit einem Taxi.

  • Transportschein

    Transportschein


    Einfach erklärt: Ein anderes Wort für Taxischein oder Verordnung eine Krankenbeförderung


    Für jede Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen muss eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ vorliegen. Umgangssprachlich nennt man die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auch Transportschein. oder Taxischein.


Literaturverzeichnis

PBefG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. (o. D.). Abgerufen am 25. Februar 2023, von https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/



Krankentransport-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss. (o. D.). Abgerufen am 25. Februar 2023, von https://www.g-ba.de/richtlinien/25/


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