TAXI | Personenbeförderungsgesetz
Abkürzung
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
Das
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Fahrgästen im Straßenverkehr. Das Gesetz gilt für Omnibusse, Straßenbahnen sowie für Kraftfahrzeuge im Linien- und Gelegenheitsverkehr und somit auch für
Taxis, Mietwagen und Fahrdienstmitarbeiter.
Die Beförderungspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Betriebspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen die im Personenbeförderungsgesetz geregelt sind.