TAXI | Betriebspflicht
Worttrennung
Be|triebs|pflicht
Betriebspflicht: Was ist das? Wofür wird die gebraucht?
Betriebspflicht einfach erklärt: Der Unternehmer hat eine Betriebspflicht für das Taxi. Die Betriebspflicht bedeutet, dass das Fahrzeug in der Betriebssitzgemeinde des Unternehmens bereit gehalten (einsatzfähig) werden muss.
Die Betriebspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Beförderungspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen.
Geregelt ist die Betriebpflicht in § 21 PBefG - Betriebspflicht
Sinn der Betriebspflicht
So stehts im Gesetz § 21 PBefG - Betriebspflicht "Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten."
Einfach erklärt: Es besteht ein öffentliches Interesse an der Versorgung mit Taxen für die Bevölkerung und dementsprechend sind die Inhaber einer Genehmigung für den Taxenverkehr verpflichtet den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Allgemeine Fragen zur Betriebspflicht
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.