TAXI | Tarifpflicht
Worttrennung
Tarif | pflicht
Tarifpflicht: Was ist das? Kann ich keinen Preis verhandeln?
Tarifpflicht einfach erklärt: Taxiunternehmen unterliegen der Tarifpflicht und müssen sich innerhalb des Pflichtfahrgebiet an den behördlich festgelegten Tarif halten. Der Fahrprei ist vom Taxameter abzulesen und darf weder über- noch unterschritten werden.
Die Tarifpflicht ist neben der Beförderungspflicht und der Betriebspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen. Dürfen Taxfahrer dennoch den Fahrpreis frei vereinbaren, wenn sich Fahrer und Fahrgast einig sind? Nein! Das wäre ein Verstoß gegen die Tarifpflicht und kann entsprechen geahndet werden.
Der Taxitarif ist im Pflichtfahrgebiet immer anzuwenden
Wer dagegen verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann. Auf Basis der Tarifpflicht darf im Pflichtfahrgebiet eines Taxis gemäß PBefG bzw. BOKraft nichts anderes als der gültige Taxitarif abgerechnet werden. Daher obliegt es den örtlichen Genehmigungsbehörden, die diesen Auftrag von den zuständigen Landesbehörden erhalten, sowohl einen Tarif als auch das
Pflichtfahrgebiet
festzulegen.
Tarifpflicht ist rechtlich geregelt
Der Pflichtfahrbereich (auch Pflichtfahrgebiet) bezeichnet den Geltungsbereich der von der zuständigen konzessionserteilenden Kreis- bzw. Landesbehörde erlassenen Ausführungsregelung für die Personenbeförderung mit Taxis.
Er ist ausdrücklich in § 51 Abs. 1 Nr. 6 PBefG und in § 37 Abs. 3 Satz 6 BOKraft benannt. Er definiert den örtlichen Bereich, in dem der Konzessionshalter Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten und mit Hilfe eines Taxameters (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen muss (Betriebspflicht).
Allgemeine Fragen zur Taxi-Tarifpflicht
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.