TAXI | Befoerderungspflicht
Worttrennung
Be|för|de|rungs|pflicht
Beförderungspflicht: Was ist das? Dürfen Fahrgäste auch abgelehnt werden?
Beförderungspflicht einfach erklärt: Alle Taxifahrer müssen jeden Fahrgast befördern, der gefahren werden möchte. Es sei denn, die Fahrt geht über das Pflichtfahrgebiet hinaus oder es gibt einen triftigen Grund für eine Ablehnung.
Die Beförderungspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Betriebspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen. Dürfen Taxifahrer dennoch einen Fahrgast ablehnen? Und wie sieht es bei der Mitnahme von Tieren aus?
Pflicht zur Beförderung gilt für jeden Taxifahrer. Immer und überall im Pflichtfahrgebiet.
Rechtlich gesehen dürfen Taxifahrer eine Beförderung innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets grundsätzlich nicht verweigern. Ihre Pflicht zur Beförderung ergibt sich hierbei aus § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i. V. m. § 13 BOKraft
(Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Keine Pflicht bei Gefahr! Eine Beförderung kann auch verweigert werden.
Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet ist, kann und muß sogar eine Beförderung abgelehnt werden. Beispielsweise wollt mir mal ein Fahrgast mit einer lebenden Schlange um den Hals zusteigen. Die Beförderung war für mich unzumutbar. Auch offensichtlich aggressive Fahrgäste unter Drogen- oder Alkoholeinfluss werden regelmäßig in den Nachtschichten von Taxifahrern abgelehnt. Nach § 15 II BOKraft dürfen auch Fahrgäste abgelehnt werden, wenn sie z. B. Gegenstände bei sich führen, die aus dem Kfz ragen würden, geruchsbelästigend sind oder leicht entzündlich sind.
Wenn die Beförderung grundlos verweigert wird hat das Folgen.
Wer ohne triftigen Grund die Beförderung verweigert, beispielsweise weil die Wegstrecke zu kurz ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verweigert der Taxifahrer ohne triftigen Grund die Beförderung eines Fahrgastes, begeht er eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 61 I Nr. 3c PBefG. Gegen ihn kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro festgesetzt, vgl. § 61 II PBefG.
Allgemeine Fragen zur Beförderungspflicht
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.