TAXI | Pflichtfahrgebiet
Worttrennung
Pflicht|fahr|gebiet
Was ist ein Pflichtfahrgebiet?
Definition
Das Pflichtfahrgebiet (auch Pflichtfahrbereich) ist der örtliche Geltungsbereich der regionalen
Taxitarifordnung. In der Regel eine Großstadt oder ein Landkreis.
Pflicht zur Beförderung gilt für das Pflichtfahrgebiet
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes hat der Taxifahrer gesetzliche Beförderungspflicht. Taxifahrer müssen auf Wunsch Fahrgäste befördern. Innerhalb des Pflichtfahrgebiets darf die Beförderung nur verweigert werden, wenn die potenziellen Fahrgäste eine Gefahr für die Sicherheit des Taxibetriebs oder für die andere Fahrgäste darstellen.
Innerhalb des Pflichtfahrgebietes besteht Tarifpflicht
Innerhalb des Pflichtfahrgebiets müssen die dort konzessionierten Taxiunternehmen Gesamtfahrpreise mit Hilfe eines Taxameters (Tarifpflicht) berechnen. Der Fahrpreis darf weder unterschritten, noch überschritten werden.
Die Tarifordnung findet keine Anwendung bei Fahrten über das Pflichtfahrgebiet hinaus
Soll die Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinausgehen, können Taxifahrer und Fahrgast einen Fahrpreis außerhalb der Taxitarifordnung vereinbaren. Dazu wird vor Antritt der Fahrt, ein Festpreis - in der Regel niedriger als nach Taxitarifordnung - vereinbart. Werden sich Fahrgast und Fahrer nicht einig, so gilt der Taxitarif.
Allgemeine Fragen zum Pflichtfahrgebiet beim Taxi
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.