
INFORMATION | SICHER MOBIL BEI KREBS
Mit eigenem Auto zur Krebsbehandlung Geht das?
Wie sieht es mit der Verkehrstüchtigkeit aus, wenn Sie mit dem eigenem Auto zur onkologischen Behandlung fahren? Wir geben Antworten.
Der Weg zur Chemo-, Strahlen- oder Dialysetherapie - Alternativen zum eigenem Auto
Informationen und Tipps zum Thema Krankenfahrten von Taxiunternehmen Dirk Schwartz in Koblenz. Hier finden Sie Antworten.
Sie müssen zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie und fragen sich, ob das mit eigenem Auto erlaubt ist? Viele Patienten wissen nicht, wie mobil sie mit ihrem Auto sein dürfen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Auf jeden Fall sind mögliche Einschränkungen durch die Bahndlung oder Krankheit mitunter Grund genug gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung zu verstoßen. Im Zweifel sollte man auf Alternativen umsteigen oder sich die Fahrfähigkeit vom Arzt bescheinigen lassen.
Eigenverantwortung verpflichtet
Über die Fahreignung besser mit dem Arzt sprechen.
Vorsorgepflicht für Verkehrsteilnehmer
Wenn Sie von einer onkologischen Erkrankung betroffen sind oder einer anderen schweren Erkrankung sprechen Sie über das Thema Fahreignung am besten mit Ihrem Arzt. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dann sind Sie schon mal Ihrer Vorsorgepflicht nachgekommen.
Informelle Abklärung
Die informelle Abklärung der Fahreignung wird nicht im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle durchgeführt. Diese Abklärung ist vertraulich und führt nicht zum Entzug des Führerscheins. Eventuell kann der Nachweis genügen, dass Sie der Vorsorgepflicht nachgekommen sind. Allerdings ist die informelle Abklärung keine amtliche Abklärung und dadurch möglicherweise nicht rechtsverbindlich. Ihr Arzt wird Ihnen sicherlich mehr dazu sagen können.
Fahreignungsprüfung
Wenn die Fahreignung dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt ist, sind Sie gemäß Fahrelaubnis-Verordung verpflichtet diese überprüfen zu lassen.
Mit eigenem PKW zur Chemotherapie. Ist das erlaubt?
Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen (§ 2 Abs. 1 FeV). Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist das Einnehmen von Betäubungsmitteln wie Schmerztabletten eine Ursache möglicher Einschränkungen. Selbst mit dem Auto fahren sollte man sich vorab gut überlegen, denn im Schadensfall kann es sein, dass die Kraftfahrzeugverischerung für die entstandenen Kosten gar nicht oder nur teilweise aufkommt.
Mit Bus & Bahn zur Krebsbehandlung? Bin ich widerstandsfähig genug für öffentliche Verkehrsmittel?
Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, dass die Fahrt für Krebspatienten mit öffentlichen Vekehrsmitteln nicht ratsam ist. Insbesondere Patienten, deren Immunsystem herunter gefahren ist, sollten bei der Wahl des Verkehrsmittel obacht geben. Bus und Bahn mit vielen Fahrgästen sind von Patienten mit schwachem Immunsystem nicht die beste Wahl.
Das Taxi als kostenlose Alternative für gesetzlich versicherte Krebspatienten
Den Taxischein oder die "Verordnung einer Krankenbeförderung" stellt Ihnen der Arzt aus.
Taxikosten zur ambulanten Behandlung werden von der Krankenkasse übernommen.
Fahrten zur ambulanten onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie mit dem Taxi werden von der gesetzlichen Krankenkasse übenommen. Lediglich ein Eigenanteil ist selbst zu zahlen.
Mit dem Taxi zu Ihrer medizinischen Behandlung, so geht's

1.
Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen eine Krankenfahrt.
2.
Diese Verordnung muss dann von Ihrer Krankenversicherung vorab genehmigt werden.
3.
Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, können Sie bei dem Taxiunternehmen Ihrer Wahl eine Krankenfahrt bestellen.
4.
Losfahren! Das Taxiunternehmen rechnet die Krankenfahrt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Genehmigungsservice
Ein gutes Taxiunternehmen hilft Ihnen bei der Genehmigung Ihrer Krankenfahrt. Wir mach das für Sie.

Quellen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV). (o. D.). Abgerufen am 1. März 2023, von https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr.