Zuzahlungsrechner Krankenfahrten

Krankenfahrten Zuzahlungsrechner

Errechnen Sie Ihre Zuzahlungsgrenze.

Hier können Sie in wenigen Schritten herausfinden, wie hoch Ihre persönliche Zuzahlungsgrenze ist, um eine Erstattung oder Befreiung zu beantragen.


Bei viele Leistungen der Krankenkasse, z. B. bei Medikamenten, Krankengymnastik oder einer Krankenhausbehandlung, hat der Gesetzgeber Zuzahlungen eingeführt. Ab einer bestimmten jährlichen Belastung durch diverse Zuzahlungen, können Sie sich von dieser befreien lassen. Dann übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Die Berechnung ist von der Höhe Ihres Einkommen und der Art der Erkrankung abhängig.


Kann ich mich von den Zuzah­lungen für die Fahrten befreien lassen? Mit dem Zuzahlungsrechner der Techniker Krankenkasse können Sie das ganz einfach überprüfen.


Berechnung beginnen

Häufig gestellte Fragen

  • Wie hoch ist mein Eigenanteil bei Krankenfahrten?

    Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.

  • Befreiung von der Zuzahlung

    Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.


    Ermitteln Sie die Höhe der Zuzahlung einfach mit dem Zuzahlungsrechner.


    Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.


    Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel,  Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.


    Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für  den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.


    Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit,  die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im Voraus zu erhalten. Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der Krankenkasse zu empfehlen.

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlung?

    Bitte rufen Sie Ihre Krankenkasse an, damit diese Ihnen den passenden Antrag per Post zusenden Kann. 


    Um schnell herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie einfach den  Zuzahlungsrechner der TK.

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