TAXI | Pooling-Verkehr
Gesetzlich geregelt
unter § 50 PBefG.
"Pooling"
Neue Begriffe der Personenbeförderung
Sprachliche Neubildungen - neue Begriffe aus der Politik (Verkehrswende)
Gesellschaftliche Diskussionen hinterlassen nach Aussage von Sprachexperten Spuren in der deutschen Sprache.
Zum Thema Verkehrspolitik weden beispielsweise Begriffe wie "Pooling" aufgenommen. Wir erklären hier Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Taxigewerebe oder der Krankenbeförderung stehen.
Definition Pooling
Pooling, Pooling-Dienste oder privates Pooling ist eine andere Bezeichnung für gegündelten Bedarfsverkehr, der nicht zum ÖPNV gehört, sondern gewerblich betrieben wird.
Andere Bezeichnungen für den gebündelten Bedarfsverkehr sind „Pooling-Dienste außerhalb des ÖPNV“, „eigenwirtschaftliches Pooling“ oder „privates Pooling“.
Pooling übersetzt aus dem Englischen
Aus dem Englischen übersetzt heißt "Pooling" in Deutsch: Zusammenlegen oder als Substantiv Vereinigung.
Linienbedarfsverkehr und Gebündelter Bedarfsverkehr
Pooling einfach erklärt
Sammeltaxis und Co. sind nun als Linienbedarfsverkehr und Gebündelter Bedarfsverkehr fest im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankert. Das sind Verkehrsangebote, bei denen die Fahrten telefonisch oder per App bestellt werden können. Beispielsweise Bürgerbusse, die dort auf dem Land zum Einsatz kommen, wo sich Linienverkehr nicht lohnt. Pooling ist die Beförderung von Fahrgästen mit PKW, bei der mehrer Personen entlang einer ähnlichen Strecke gebündelt werden. Daher auch die Bezeichnung "gebündelter Bedarfsverkehr".
Ein Beispiel für Pooling-Verkehr finden Sie hier.
Gesetzliche Regelung
Gesetzlich geregelt wird Gebündelter Bedarfsverkehr unter § 50 PBefG. Dort heißt es unter Abs. 1: „Gebündelter Bedarfsverkehr ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Beförderungsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden.“
Abgrenzung zum Taxenvekehr
Gebündelten Bedarfsverkehr muss vorab vom Fahrgast bestellt oder beauftragt werden (§ 50 Abs. 1 PBefG). Gab es vor oder während der Fahrt keine neuen Beförderungsaufträge, muss der Fahrer nach dem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren (Rückkehrpflicht).
Allgemeine Fragen zum Pooling-Verkehr
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.