TAXI | Linienbedarfsverkehr
Neue Begriffe zum Thema Verkehrswende
Linienbedarfsverkehr
"Linienbedarfsvekehr"
Neue Begriffe der Personenbeförderung
Sprachliche Neubildungen - neue Begriffe aus der Politik und in der Gesetzgebung
Gesellschaftliche Diskussionen hinterlassen nach Aussage von Sprachexperten Spuren in der deutschen Sprache.
Zum Thema Verkehrspolitik weden beispielsweise Begriffe wie "On-Demand-Verkehr" aufgenommen. Wir erklären hier Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Taxigewerebe oder der Krankenbeförderung stehen.
Definition Linienbedarfsverkehr
On-Demand-Verkehr bedeutet Mobilität auf Abruf. On-Demand-Mobilität umfasst Fahr-Services, die ihre Fahrgäste individuell von einem Standort zum gewünschten Ziel befördern; also Angebote wie das Taxi, Carsharing und Ridepooling. Das Personenbeförderungsgestz spricht hier von Linienbedarfsverkehr.
Linienbedarfsverkehr wird auch „Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste des ÖPNV“ genannt. Verglichen zum gebündelten Bedarfsverkehr handelt es sich hier um ein Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel.
Linienbedarfsverkehr und Gebündelter Bedarfsverkehr
Pooling einfach erklärt
Sammeltaxis und Co. sind nun als Linienbedarfsverkehr und Gebündelter Bedarfsverkehr fest im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verankert. Das sind Verkehrsangebote, bei denen die Fahrten telefonisch oder per App bestellt werden können. Beispielsweise Bürgerbusse, die dort auf dem Land zum Einsatz kommen, wo sich Linienverkehr nicht lohnt.
Linienbedarfsverkehr
Gesetzlich geregelt wird der Linienbedarfsverkehr unter § 44 PBefG (Personenbeförderungsgesetz). Dort heißt es, dass es sich um Verkehr handelt, „(…), der der Beförderung von Fahrgästen auf vorherige Bestellung ohne festen Linienweg zwischen bestimmten Einstiegs- und Ausstiegspunkten innerhalb eines festgelegten Gebietes und festgelegter Bedienzeiten dient“.
Allgemeine Fragen zum On-Demand-Verkehr
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.