Gesetzliche Grundlagen
Die "Verordnung einer Krankenbeförderung" wird u.a. für die Fahrt mit dem Taxi ausgestellt. Umgangssprachlich wird diese auch als "Taxischein" oder "Transportschein" bezeichnet.
Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen eine Krankenfahrt, wenn diese medizinisch notwendig und mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkass in Verbindung steht.
Es gibt "genehmigungsfreie Fahrten" und "genehmigungspflichtige Fahrten". Genehmigungspflichtige Fahrten sind vorab von der Krankenkasse zu genehmigen. Die Krankenkasse legt
Die vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen immer notwendig!
Sind Fahrten
Sind Fahrten zur ambulanten Behandlung
Eine Genehmigung ist entbehrlich, wenn
- „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung und/oder
- „Bl“ für Blindheit und/oder
- „H“ für Hilflosigkeit
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.
Genehmigungsfreie Fahrten gemäß § 115 a SGBV
Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig nach § 115 b SGBV
Beispielsweise Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen (z.B. Strahlen-, Chemo- oder Dialysetherapie)
So finden Sie uns
Taxistand
Hauptbahnhof Koblenz
Bahnhofplatz
56068 Koblenz
Betriebssitz
Rostocker Str. 15
56075 Koblenz
+49 1577 8933055
dirk.schwartz@koblenz-taxi.com
Webdesign
Dirk Schwartz
Leistungen
Taxifahrten
Krankenfahrten
Kurierdienst
Touristik Taxi Koblenz
Rechtliches
Hinweis:
Alle Angaben dieser Website sind ohne Gewähr.
Inhaltsnachweise / Bilder
Mit KI erstellt ∙ März 2024