Verordnung einer Krankenbeförderung_Taxi

KRANKENFAHRTEN Verordnung einer Krankenbeförderung

Gesetzliche Grundlagen

  • (Krankentransport-Richtlinien)
  • (vgl. § 92 Abs.1 SGB V).
  • § 60 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • § 115 a SGBV / § 115 b SGBV

Was ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung?

Definition

Die "Verordnung einer Krankenbeförderung" wird u.a. für die Fahrt mit dem Taxi ausgestellt. Umgangssprachlich wird diese auch als "Taxischein" oder "Transportschein" bezeichnet.



Wer verordnet die Krankenfahrt?

Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen eine Krankenfahrt, wenn diese medizinisch notwendig und mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkass in Verbindung steht.




Muss die Krankenfahrt von der Krankenkass genehmigt werden?

Es gibt "genehmigungsfreie Fahrten" und "genehmigungspflichtige Fahrten". Genehmigungspflichtige Fahrten sind vorab von der Krankenkasse zu genehmigen. Die Krankenkasse legt


  • Dauer, Art des Beförderungsmittels
  • Geltung für Hin- und/oder Rückfahrt 


Die vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen immer notwendig



Genehmigungsfreie Fahrten

Sind Fahrten

  • Von/zur stationären Behandlung
  • Vor-/nachstationären Behandlung
  • Ambulante Behandlung bei Merkzeichen
  • Fahrten aus anderen Gründen



Genehmigungspflichtige Fahrten

Sind Fahrten zur ambulanten Behandlung



  • Hochfrequente Behandlung (z.B. Strahlen-, Chemo- oder Dialysetherapie)
  • Bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Andere Gründe


Ausnahmenregelung bei ambulanter Behandlung

Eine Genehmigung ist entbehrlich, wenn



  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt 
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis: 

- „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung und/oder 

- „Bl“ für Blindheit und/oder 

- „H“ für Hilflosigkeit 


Allgemeine Fragen zu Krankenfahrten mit dem Taxi


Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten. 

  • Welche Krankenfahrten sind genehmigungsfrei?

    Genehmigungsfreie Fahrten gemäß § 115 a SGBV

    • Von/zur stationären Behandlung
    • Vor-/nachstationären Behandlung
    • Ambulante Behandlung bei Merkzeichen
    • Fahrten aus anderen Gründen
  • Welche Krankenfahrten sine genehmigungspflichtig?

    Fahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig nach § 115 b SGBV


    Beispielsweise Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen (z.B. Strahlen-, Chemo- oder Dialysetherapie)

Share by: